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HÄUFIGE FRAGEN
Anwaltskosten, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe
 

Jeder kann sich einen guten Anwalt leisten.

 

Es kann teuer werden, auf anwaltlichen Rat zu verzichten. Daher: Gehen Sie nicht zu spät zum Rechtsanwalt. Eine frühzeitige und umfassende Beratung kann später viel Geld sparen.

 

 

Rechtsberatung ist nicht kostenlos.

 

Im Erstgespräch erläuteren wir Ihnen die entstehenden Kosten. Diese werden nach dem Vergütungsgesetz der Rechtsanwälte berechnet. Die Kosten der Erstberatung betragen von 20,00 EUR bis höchstens 190,00 EUR zzgl. USt.. In Einzelfällen wird eine Honorarvereinbarung getroffen.

 

Seit dem 01.07.2006 sind die Vorschriften zur Höhe der außergerichtlichen Gebühren ersatzlos gestrichen worden, dies bedeutet, dass der Anwalt die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit mit dem Mandanten immer konkret vereinbaren muss. Fragen Sie daher immer im Vorfeld nach den Kosten.

 

 

Wie wird es kostengünstig?

 

Wir werden Sie zunächst über die Kosten informieren. Sie können dann entscheiden, worüber Sie beraten werden wollen und wofür Sie uns einen Auftrag erteilen. Nicht alle Probleme müssen mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. 

 

 

Wann zahlt die Staatskasse?

 

Wenn Sie bedürftig sind und anwaltliche und/oder gerichtliche Hilfe nötig ist, trägt die Staatskasse auf Antrag die Kosten. Der Staat gewährt Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich.


 
Fragen oder Hinweise bezüglich dieser Webseite richten Sie bitte an TomWu @ zuRECHTkommen.com.
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Letzte Änderung: 06.Jan.2007